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REACH
Am 1. Juni 2007 ist die REACH-Verordnung in weiteren Teilen in Kraft getreten.
Reach umfasst die
- Registrierung
- Bewertung
- Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Eine Anforderung von REACH ist die Registrierung von Stoffen
als solche und in Zubereitungen, die von Herstellern und Importeuren produziert
und eingeführt werden.
Dies gilt für alle Branchen einschließlich der Maschinenbauindustrie, sobald
mehr als eine Tonne pro Jahr hergestellt oder eingeführt wird und der Stoff
nicht von der Registrierung ausgenommen ist.
Firma Schilling Marking Systems stellt sich dieser
Verantwortung und nimmt die aus dieser Verordnung entstehenden Verpflichtungen
gewissenhaft vor. Schilling stellt in der Wertschöpfungs-kette Zubereitungen her
ist also ein so genannter Downstream-User.
Unsere Kontaktdaten unserer REACH-Kontaktperson:
Andreas Schilling, Geschäftsleitung, Tel. +49 (0) 7461 9472-15, Fax +49 (0) 7461
9472-20, andreas.schilling@schilling-marking.de
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